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Unternehmensbewertungen

Unternehmensbewertungen

Unternehmensbewertungen spielen im Falle einer Scheidung eine zentrale Rolle und wirken sich nicht selten existenzbedrohend aus. Dies gilt nicht nur für größere Unternehmungen, sondern für jede Form einer selbständigen Tätigkeit, sei es als Einzelunternehmer, als Gesellschafter oder als Freiberufler. Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen sind als Vermögenspositionen zu den jeweiligen Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu bewerten. Unternehmensbewertungen spielen somit eine zentrale Rolle nicht erst im Scheidungsverfahren, sondern bereits in der vorgeschalteten Phase der Auskunftserteilung. Werden Ansprüche geltend gemacht, so sind diese zu beziffern und haben Einfluss auf den Gegenstandswert, nach dem sich die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen.

 
Um Kostenrisiken zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist es daher sinnvoll, rechtzeitig Bewertungen vornehmen zu lassen. Deshalb biete ich meine Dienste nicht nur als Gerichtsgutachterin im familienrechtlichen Verfahren an, sondern erstelle auch zuvor Gutachten zur Bewertung im Auftrag der jeweiligen Beteiligten.

Ferner überprüfe ich bereits erstellte Gerichtsgutachten und kann so bei der Beurteilung dieser oft streitentscheidenden Unternehmensbewertungen behilflich sein.

Weiter erstelle ich neben Unternehmensbewertungen inklusive einer Ermittlung der individuellen latenten Steuerlast Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu folgenden Themen:

  • Normzweckadäquate Bewertungen infolge Pflichtteilsbewertungen
  • Ermittlung der individuellen latenten Steuerlast für alle Veräußerungsvorgänge,
  • z.B. Wertpapiere, bewegliche Wirtschaftsgüter, Immobilien und den gleitenden Erwerb bei Wohnrecht, Altenteil und Nießbrauch
  • Unterhaltseinkommen / fiktive Steuerbelastung bei unterhaltsrelevanten Korrekturen
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Nachteilsausgleich bei Zusammenveranlagung
  • Nachteilsausgleich beim Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs.1 Nr. 1 EStG (begrenztes Realsplitting) / Berechnung des Realsplittingvorteils bei neuer Ehe
  • Aufteilung von Steuerverbindlichkeiten und Steuererstattungen nach §§ 268 – 280 AO / fiktive Aufteilung nach familienrechtlichen Vorgaben
  • Ermittlung / Aufdeckung von nicht deklarierten Einkünften (sog. Schwarzeinkünfte)
  • Krisenprüfung bei Unternehmen
  • Bescheinigungen nach § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO zur Vorbereitung einer Sanierung
  • Angemessenheitsüberprüfung von Geschäftsführervergütungen und Erträgen aus Unternehmensbeteiligungen / auch in der Krise / zum Zeitpunkt der Trennung

Weitere fiktive Steuerberechnungen bei:

  • § 7g Investitionsabzugsbetrag (zuvor Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe) / Eliminierungen
  • AfA-Abschreibungsmodellen (lineare-degressive AfA)
  • Steuerklassenwahl
  • Verluste aus Abschreibungsmodellen
  • Nichtausschöpfung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
  • Splittingvorteil aus der neuen Ehe / Eliminierungen
  • Veräußerungsgewinnen bzw. Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Grundstücksübertragungen iR der Trennung) / Vermeidungsstrategien
  • Schwiegereltern Zuwendungen