Unternehmensbewertungen spielen im Falle einer Scheidung eine zentrale Rolle und wirken sich nicht selten existenzbedrohend aus. Dies gilt nicht nur für größere Unternehmungen, sondern für jede Form einer selbständigen Tätigkeit, sei es als Einzelunternehmer, als Gesellschafter oder als Freiberufler. Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen sind als Vermögenspositionen zu den jeweiligen Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu bewerten. Unternehmensbewertungen spielen somit eine zentrale Rolle nicht erst im Scheidungsverfahren, sondern bereits in der vorgeschalteten Phase der Auskunftserteilung. Werden Ansprüche geltend gemacht, so sind diese zu beziffern und haben Einfluss auf den Gegenstandswert, nach dem sich die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen.
Ferner überprüfe ich bereits erstellte Gerichtsgutachten und kann so bei der Beurteilung dieser oft streitentscheidenden Unternehmensbewertungen behilflich sein.